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AGB - als PDF downloaden
Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
"Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden."
Für den Fall, dass unsere Auftragsbestätigung vom Auftrag des Bestellers abweicht, gilt unsere Auftragsbestätigung, wenn der Besteller nicht binnen drei Tagen ab Erhalt unserer Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Änderungen des Auftrages durch den Besteller haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Anbot
Mehrleistungen
Preis
Vertragsrücktritt
Erfüllung / Gefahrenübergang
Gewährleistung
Schadenersatz
Zahlung
Urheberrechte
Sonstige Bestimmungen
Inhalt des Onlineangebotes
Verweise und Links
Urheber- und Kennzeichenrecht
Copyright
Datenschutz
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Anbot
Die Angebote des Auftragnehmers samt dazugehöriger Unterlagen sind, soweit nichts anderes festgelegt ist, freibleibend und unverbindlich und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.
Mehrleistungen
Sollten erforderliche Mehraufwendungen erforderlich sein, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, sind die daraus resultierenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu bezahlen, selbst dann, wenn hierfür kein gesonderter schriftlicher Auftrag erteilt wird. Diese Zusatzleistungen oder Mehraufwendungen werden nach unserer Wahl mit Teilrechnung, gesonderter Rechnung oder in der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
Preis
Alle vereinbarten Preise gelten als Nettopreise. Im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder Erteilung von Zusatzaufträgen zur beauftragten Dienstleistung, werden die daraus resultierenden Mehrleistungen nach Regiepreisen abgerechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen, sofern nicht für diese Leistungen schriftlich Preise vereinbart wurden. Die von uns angegebenen Preise fußen auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn der Auftrag von einem Gesamtangebot abweicht oder, wenn sich die Rahmenbedingungen (z.Bsp.: Betriebsstoffe, Materialpreise, naturelle Veränderungen) geändert haben. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassung der Preise wird der am Tag der Erbringung der Leistung geltende Preis verrechnet.
Wir sind insbesondere berechtigt Mehrkosten wegen einer von uns nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Dienstleistung gewünschter Überstunden, Nacht oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.
Vertragsrücktritt
Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder begonnene Arbeiten einzustellen, sollten uns nach Zugang der Auftragsbestätigung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers bekannt werden, welche seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, es sei denn, der Auftraggeber stellt eine unbeschränkte, abstrakte Bankgarantie eines inländischen Kreditinstitutes mit einer Laufzeit von mindestens drei Monaten über den vereinbarten Liefertermin hinaus in Höhe des Wertes des Gesamtauftrages einschließlich Mehrwertsteuer.
Erfüllung / Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen ab Lieferung bzw. Abholung sowie bei Annahmeverzug durch Einlagerung auf den Auftraggeber über. Sämtliche nicht vom Auftrag umfassten für die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu erbringen. Ist eine Lieferung vereinbart, hat der Auftraggeber vor Ort auf seine Kosten für die zur Leistungserbringung notwendigen Lade-, Lager- und Parkplätze zu sorgen. Bei Lieferung und Leistung vor Ort verpflichtet sich der Auftraggeber die ihn treffenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere die relevanten baurechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften und die Normen des Bauarbeiterkoordinationsgesetzes einzuhalten und uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Aufträge und Bestellungen verpflichten den Auftragnehmer erst nach der durch ihn erfolgten Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer kann jedoch vor Beginn der Vertragserfüllung oder während derselben vom Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtung zurücktreten, wenn höhere Gewalt die Durchführung oder die Materialbeschaffung unmöglich macht.
Die Vergabe des Auftrages - ganz oder teilweise - an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten
Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern bzw. unmöglich machen.
Pflanzen gelten am vereinbarten Tag ihrer Einpflanzung an den Auftraggeber als übernommen. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers Wenn keine andere Regelung getroffen ist, so stellt der Auftraggeber den erforderlichen Wasser- und Stromanschluss dem Auftragnehmer kostenlos in der für die Leistungserbringung notwendigen Dimension an der Arbeitsstelle zur Verfügung.
Die Zählerkosten und die Kosten des Verbrauchers trägt der AG. Arbeits- und Lagerplätze, sowie allfällig notwendige Zufahrtswege werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung des Auftrages unverzüglich anzuzeigen. Sofern das nicht erfolgt, gilt auch der Zugang der Rechnung beim Auftraggeber als Anzeige der Fertigstellung.
Gewährleistung
Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Hervorkommen schriftlich bei sonstigem Gewährleistungsausschluss zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl mangelhafte Teile davon ersetzen oder nachbessern. Wird eine Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Bei Verkauf gebrauchter Gegenstände sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen und Umbauten leisten wir keine Gewähr. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien vom Auftraggeber oder dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen oder Montagearbeiten Dritter oder auf mangelhaften Bestand (wie mangelhaftes Mauerwerk etc.) zurückzuführen sind. Wir sind nicht verpflichtet beigestellte Materialien und Leistungen bzw. Altbestand auf seine Beschaffenheit zu überprüfen. Wir haften nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärischer Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand bzw. am Gewerk vorgenommen werden. Die Gewährleistung für geringfügige Abweichungen in Bezug auf Farben, Konstruktion oder Oberflächenbeschaffenheit im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen ist ausgeschlossen. Wir sind einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB oder anzuwendenden anderen Rechtsvorschriften befreit. Mutterboden oder Humuslieferungen werden vom Auftragnehmer nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen. Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf nicht vom Auftragnehmer ausgefülltem Gelände entstehen, so wie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, wird nicht gehaftet. Die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Maßgabe des erteilten Auftrages das Unkraut zu bekämpfen, wird dadurch nicht berührt. Wenn der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut liefert, so hat er Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht aufgeht, nur dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn ihm die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode, im allgemeinen für ein Jahr, übertragen wurde. Von dieser Verpflichtung ist er jedoch befreit, wenn die Schäden auf das seiner Einflussnahme entzogene Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstiger äußerer Einflüsse oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen zurückzuführen sind. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren.
Schadenersatz
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen wurde, bleibt unsere Haftung auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand unserer Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
Zahlung
Die Abrechnung erfolgt gemäß Önorm B2225. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden ist die Fakturensumme (Nettopreis zuzüglich jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer) binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen sind bar oder durch Überweisung in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens bei uns bzw. der Tag des Gutbuchens auf unserem Konto. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung oder sonstiger zur Erfüllung notwendiger Leistungen in Verzug, so können wir a. Die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Leistung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben, b. angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c. den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig stellen (Terminsverlust), d. eine Mahngebühr in Höhe von € 50,00 sowie ab Fälligkeit Verzugszinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnen, e. bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus allen gegenseitigen Rechtsgeschäften mit dem Auftraggeber bleibt die Ware unser Eigentum. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber gehalten, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir vom Auftraggeber unwiderruflich ermächtigt, das Gewerk, selbst wenn es mit einer unbeweglichen Sache fest verbunden ist, hiervon zu trennen und in unsere Gewahrsame zu verbringen. Zur Herausgabe des Werkes sind wir erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offenen Ansprüche inkl. der Kosten der Trennung und Lagerung des Gewerkes verpflichtet.
Urheberrechte
Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den zugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von uns stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind uns über Verlangen sofort zurückzustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
Sonstige Bestimmungen
Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen vor. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Sie sind durch die Vereinbarung neuer, der rechtunwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst ähnlichen rechtswirksamen Bestimmungen zu ersetzen. Für alle wie immer gearteten Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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